Häufigste Fragen
- Was ist die Häusliche Pflege?
- Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von Pflegeversicherungsleistungen?
- Wie erhält man die Pflegestufe?
- Wie wird der Unterstützungsbedarf eines Angehörigen nachgewiesen?
- Mit welchen Kosten muss ich für die Pflege rechnen?
- Zahlt die Versicherung alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes?
- Welche Leistung wird von der Krankenkasse übernommen bei einem Pflegegrad?
- Wo muss ich die Leistungen beantragen?
- Kann man Leistungen des Pflegedienstes mit der Angehörigenpflege kombinieren?
- Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich als pflegender Angehöriger verhindert bin?
- Welche Pflegehilfsmittel werden finanziert?
- Gibt es Zuschüsse für pflegegerechte Umbauten zuhause?
- Wie kann ich im Notfall als alleinstehende Person Hilfe verständigen?
- An wen wende ich mich, wenn ich ein pflegebedürftiges Kind habe?
- Was ist das Besondere an der Kinderkrankenpflege?
Was ist die Häusliche Pflege?
Als ambulanter Pflegedienst helfen wir Menschen mit (körperlichen, geistigen oder seelischen) Einschränkungen dabei, in ihrer vertrauten und gewohnten Umgebung bleiben zu können und den Alltag zu meistern. Wir setzen dort an, wo die Einschränkungen das Leben erschweren oder ohne Hilfe unmöglich machen. Der Umfang der Hilfeleistungen wird individuell bestimmt und kann von einmal wöchentlich bis zu mehrmals täglich variieren. Dies wird bei einem persönlichen Gespräch auf den Bedarf abgestimmt.
Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von Pflegeversicherungsleistungen?
Die Grundvoraussetzung, um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, ist der dauerhafte Unterstützungsbedarf im Tagesablauf durch körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen oder Behinderungen.
Die Höhe der übernommenen Leistungen hängt von dem festgestellten Grad der Einschränkung der Selbstständigkeit ab. Dies wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bestimmt.#
Wie erhält man einen Pflegegrad?
Der MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) prüft, welcher Hilfebedarf besteht. Der Pflegegrad wird anhand von sechs Modulen ermittelt. Jedes Modul steht für einen Bereich des täglichen Lebens. Der Gutachter prüft diese bei seinem Hausbesuch und vergibt Punkte für die einzelnen Teilbereiche.
Entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag fließen die Punkte aus den einzelnen Teilbereichen unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades ein. Zuletzt werden die Punkte aller sechs Module zusammengezählt. Die Summe entscheidet über den vorliegenden Pflegegrad.
Ermittlung des Pflegegrades nach Punkten:
Pflegegrad 1 = ab 12,5 Punkten
Pflegegrad 2 = ab 27 Punkten
Pflegegrad 3 = ab 47,5 Punkten
Pflegegrad 4 = ab 70 Punkten
Pflegegrad 5 = ab 90 Punkten
Wie wird der Unterstützungsbedarf eines Angehörigen nachgewiesen?
Die Begutachtung durch den MDK ist nur eine Momentaufnahme des Zustandes der pflegebedürftigen Person. Da der Pflegebedarf auch tagesformabhängig ist, empfiehlt es sich eine Dokumentation der Einschränkungen vor dem Prüfungstermin anzufertigen.
Für ein umfassendes Bild des Pflegebedarfs können Sie ein Pflegetagebuch führen, das die täglichen Beeinträchtigungen auflistet und somit dem Prüfer eine Hilfestellung bei dem Bewertungsprozess gibt.
Mit welchen Kosten muss ich für die Pflege rechnen?
Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes richten sich nach dem Umfang der abgerufenen Leistungen. Je höher der Pflegebedarf ist, desto wahrscheinlicher ist die Ausschöpfung des Kostenbeitrags der Pflegekasse und die Notwendigkeit von Eigenleistungen.
Anhand eines Kostenvoranschlages können wir bei einem persönlichen Beratungsgespräch bestimmen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten, welche Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden und welche Zuzahlungen auf Sie zukommen würden.
Zahlt die Versicherung alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes?
Die Pflegekasse zahlt ausschließlich Sachleistungen für die entsprechende Pflegestufe. Darüber hinausgehende Dienstleistungen müssen selbst übernommen werden.
Die medizinische Versorgung wird vom behandelnden Vertragsarzt verordnet (Formular: Verordnung häuslicher Krankenpflege nach SGB V) und bedarf der Genehmigung ihrer Krankenkasse. Die Kosten für die Versorgung werden bei einer Notwendigkeit von ihrer Krankenkasse übernommen.
Welche Leistung wird von der Krankenkasse übernommen bei einem Pflegegrad?
Es werden die Leistungen der Grundpflege übernommen. Dazu gehören die Körperpflege, Ernährung, Mobilität und bei der Hauswirtschaft.
Wo muss ich die Leistungen beantragen?
Die Leistungen werden bei der Pflegekasse, die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist, beantragt. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess.
Kann man Leistungen des Pflegedienstes mit der Angehörigenpflege kombinieren?
Ja, die Angehörigenpflege kann mit den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden. Das Pflegegeld wird prozentual um den Teil gekürzt, der von der Pflegesachleistung in Anspruch genommen wurde.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich als pflegender Angehöriger verhindert bin?
Wenn Sie aufgrund von Terminen, Krankheit oder Urlaub verhindert sind, kann zur zeitweiligen Entlastung von Pflegepersonen die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Als Bedingung für die Verhinderungspflege muss die Pflegeperson der Kasse benannt worden sein und mindestens schon sechs Monate die Pflege ausgeführt haben.
Welche Pflegehilfsmittel werden finanziert?
Ob die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel übernimmt oder zur sie zur Verfügung stellt, hängt von der Art und dem Grund des Bedarfs an. Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem Rollatoren, Rollstühle, Lagerungshilfen und Pflegebetten.
Gibt es Zuschüsse für pflegegerechte Umbauten zuhause?
Wenn Sie in einen Pflegegrad eingeteilt worden sind, kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 4000 Euro je Anpassungsmaßnahme zur erleichterten Pflege bei der Pflegekasse beantragt werden (etwa Barrierefreiheit im Bad, Treppenlift oder ähnliches).
Wie kann ich im Notfall als alleinstehende Person Hilfe verständigen?
Ein Hausnotruf kann im Notfall zur schnellen Hilfe führen. Um diesen jederzeit (z.B. bei einem Sturz) zu betätigen, wird er meist als Armband mit Alarmknopf oder um den Hals getragen.
Es kann festgelegt werden, wer bei dem Notruf kontaktiert wird. Die Pflegekasse übernimmt bei einer Pflegestufe die Anschlusskosten und einen Teil der monatlichen Gebühren. Sprechen Sie uns bei Bedarf an. Wir beraten Sie gerne.
An wen wende ich mich, wenn ich ein pflegebedürftiges Kind habe?
In erster Linie wenden Sie sich an Ihren Kinderarzt. Dieser füllt bei einer medizinischen Versorgung das Verordnungsformular (Verordnung häuslicher Krankenpflege nach SGB V) aus. Die Kinderkrankenpflege ist eine Leistung der Kranken- und Pflegekassen. Für weitere Beratung rufen Sie uns gerne an!
Was ist das Besondere an der Kinderkrankenpflege?
Pflegekräfte unterstützen Eltern, wenn Sie die Pflege nicht mehr alleine schaffen, berufstätig sind oder es eine zu große seelische Belastung darstellt.
Die Ganzheitlichkeit ist einer der wichtigsten Aspekte der Kinderkrankenpflege. Erwachsene benötigen meist allgemeine Pflegehandlungen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die grundlegende Pflege für Kinder besteht aus folgenden Leistungen: Behandlungspflege, Grundpflege, Intensivpflege und Palliativpflege. Darüber hinaus werden Kinder und Jugendliche im Kindergarten oder in der Schule versorgt und/oder begleitet.
Nicht nur Alltagshandlungen werden durchgeführt, sondern auch Sondertermine wie Arzt- oder Therapiebesuche.
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